Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten
Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch-, Dienst-,
Werklieferungs-, Werk- und ähnliche Verträge, die wir mit den Abnehmern
unserer Waren und Dienstleistungen abschliessen oder abzuschliessen
beabsichtigen. Davon abweichende Vertragsverbindungen binden uns nur,
soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit
sie zwingendem Recht entsprechen. Einkaufsbedingungen des Bestellers
verpflichten uns grundsätzlich zu nichts, auch wenn von uns nicht
widersprochen wird. Mit Erteilung eines Auftrages anerkennt der
Besteller die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Preise, Angebote
Die Rechnungsbeträge sind
spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeglichen Abzug zu
bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Sterki AG berechtigt,
Verzugszinsen von 5 % zu verlangen. Das Zurückhalten von Zahlungen
aufgrund irgendwelcher Ansprüche des Bestellers, sowie die Aufrechnung
mit evtl. Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Im Fall von
Teillieferungen gelten dieselben Bestimmungen.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der
Sterki AG bis zum Tag der vollen Bezahlung. Sie hat das Recht, den
Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Bestellers im zuständigen Register
eintragen zu lassen.
Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers. Allfällige Schadenersatzansprüche
oder Stornierung der Bestellung infolge eines Lieferverzugs können nicht
anerkannt werden. Die Sterki AG ist nicht verpflichtet, die Ware gegen
Transportschäden zu versichern. Sofern keine anders lautenden
schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, werden Lieferungen
FCA ausgeliefert dh. ab Verlassen des Werks Wolfhausen, liegen Gefahr
bzw. Risikoübergang beim Besteller. Wir behalten uns das Recht vor,
Teillieferungen durchzuführen und dafür gesondert Rechnung zu stellen.
Sofern auf Wunsch des Bestellers die Lieferung aufgeschoben wird, hat
die Sterki AG das Recht, die dem Auftrag zu Grunde liegenden Preise
anzupassen.
Beanstandung und Reklamationen
Reklamationen
sind sofort oder spätestens 8 Tage nach Ankunft der Ware anzubringen,
andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Sendungen mit allfälligen
Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden
Transportunternehmen zur Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen
Frist anzumelden. Für schadhaftes Material wird nur soweit gehaftet,
dass die Sterki AG nach ihrer Wahl entweder die gelieferten Teile bzw.
erbrachte Leistung zurücknimmt oder neu liefert. Ein Anspruch auf
Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn der Mangel nicht behoben
werden kann. Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von
Nebenaufwendungen wie Ein- und Ausbaukosten, Transport- und Folgekosten
etc. Alle mündlichen und schriftlichen Auskünfte über Einbau und
Verwendung unserer Produkte werden nach bestem Wissen erteilt, ohne
damit gewisse Haftungen zu übernehmen. Ein durch grobe Fahrlässigkeit
und unsachgemässe Handhabung verursachter Schaden wird nicht gedeckt. Im
Übrigen gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Für
elektronische Bauteile besteht prinzipiell kein Anspruch auf Garantie.
Rücksendungen
Generell gilt: Rücknahmen oder
Umtausch kann nur erfolgen, wenn dies vorher mit uns vereinbart wurde.
Für alle Rücksendungen benötigen wir die Lieferschein- oder die
Rechnungskopie. Außerdem muss jede Rücksendung begründet sein! Nur
unbeschädigte und unmontierte neue Teile in der Originalverpackung
können zurückgenommen werden. Geöffnete Sätze werden nicht
zurückgenommen. Extra für den Besteller bestellte Teile sowie
Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Kosten für
Rücksendungen werden vom Absender übernommen.
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungspflicht
beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk.
Wird der Versand aus Gründen verzögert, welche die Sterki AG nicht zu
vertreten hat, endet die Gewährleistungspflicht spätestens 18 Monate
nach dem bestätigten Liefertermin. Im Falle von Leistungen beginnt die
Garantie nach Beendigung der Leistungserbringung und dauert 12 Monate.
Für ersetzte oder reparierte Teile endet die Gewährleistungspflicht beim
Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht gemäss vorhergehendem
Absatz. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder
Dritte unsachgemäß Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der
Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend geeignete
Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Sterki AG schriftlich
Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung
Die
Sterki AG verpflichtet sich unter Ausschluss jeglicher anderen
Ansprüche auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile der
Lieferungen von der Sterki AG, die nachgewiesenermaßen infolge
schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter
Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist unbrauchbar werden,
so rasch als möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.
Ersetzte Teile werden Eigentum der Sterki AG. Die Sterki AG trägt die in ihrem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung. Kosten des Ersatzes und der Nachbesserung außerhalb des Werks von Sterki AG werden vom Besteller getragen, falls keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Für schadhaftes Material wird nur soweit gehaftet, dass die Sterki AG nach ihrer Wahl entweder die gelieferten Teile bzw. erbrachte Leistung zurücknimmt oder neu liefert. Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen wie Ein- und Ausbaukosten, Transport- und Folgekosten etc
Haftung für zugesicherte Eigenschaften
Wird nur
für jene Eigenschaften übernommen, die in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt
längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht, es sei denn, dass
eine längere Frist zugesichert wurde. Sind die zugesicherten
Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat die Sterki AG
Anspruch darauf, Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Hierzu hat der
Besteller der Sterki AG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der
Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel
Vor der
Gewährleistung und Haftung der Sterki AG ausgeschlossen sind Schäden an
den von der Sterki AG gelieferten Produkten, die nachgewiesenermassen
nicht infolge schlechten Material, fehlerhafter Konstruktion oder
mangelhafter Ausführung entstanden sind, wie z.B. Schäden infolge
Abnützung (wie durch Brüche und allgemeine Abnützung wie auch durch
Überlastung, Witterungsverhältnisse, Luftverschmutzung, EMV),
mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder
elektrolytischer Einflüsse, Interferenz mit anderen Produkten, Systemen
oder Dienstleistungen sowie infolge anderer Gründe, welche die Sterki AG
nicht zu vertreten hat.
Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten
Für
Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, die vom Besteller
vorgeschrieben werden, übernimmt die Sterki AG die Gewährleistung
lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen der betreffenden
Unterlieferanten.
Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche
Wegen Mängeln in
Material, Konstruktion oder Ausführung, sowie wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche
insbesondere keine Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausser der
Mangel kann nicht behoben werden.
Haftung für Nebenpflichten
Für Ansprüche des
Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen
Verletzung jeglicher Nebenpflichten haftet die Sterki AG nur bei
rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Gutschriften
Teile, die von uns falsch oder
defekt geliefert wurden, schreiben wir Ihnen zum vollen Betrag,
einschliesslich Porto und Verpackung, gut, sofern sie uns innert 8 Tagen
retourniert werden. Für spätere Rücksendungen behalten wir uns vor,
eine Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug zu bringen. Teile, die von Ihnen
falsch bestellt wurden oder andere Rückgabegründe haben, schreiben wir
Ihnen unter Abzug einer Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % gut. Die
Porto- und Verpackungskosten bleiben Ihnen belastet. Elektronische
Bauteile werden nicht zurückgenommen; keine Rückgabe möglich.
Rücksendungen im Wert unter CHF 20.— können aus Kostengründen nicht
gutgeschrieben werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wolfhausen.
Schlussbestimmungen
Für allfällige Streitigkeiten
ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, Gerichtsstand ist
Wolfhausen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
nicht sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
Wolfhausen, Januar 2017